Lüfterkurs – Ein voller Erfolg!

Lüfterkurs – Ein voller Erfolg!

Ein herzliches Dankeschön an das Kurskommando, die Klassenlehrer und an die 32 Teilnehmer des Lüfterkurs.

Dank des Einsatz eines jeden, konnten den Teilnehmer vertiefte Kenntnisse über die Lüftungstechniken vermittelt werden.

 

Abbau auf 123 Wehren von der AGV angepeilt

Abbau auf 123 Wehren von der AGV angepeilt

Feuerwehr-Fusionen AVA läutet mit Schreiben an Gemeinden neue Runde ein

azg_0311_arg02Mit dem Vollzug des neuen Gebäude versicherungsgesetzes steht eine weitere Rationalisierungsrunde im Aargauer Feuerwehrwesen vor der Tür. Die Zahl der Ortsfeuerwehren soll von 174 auf 123 sinken.

Bericht / Schlagzeile

Quelle: AZ-Online vom 3.11.2006 ALOIS FELBER

Die Bemühungen des Aargauischen Versicherungsamts (AVA), das kantonale Feuerwehrwesen zu rationalisieren, laufen schon seit 1997. Seither haben auch immerhin 103 Gemeinden ihre Ortsfeuerwehren mit ihrer Nachbarschaft zusammengelegt. Doch die 229 Aargauer Gemeinden betreiben noch immer 174 Ortsfeuerwehren. Und das ist für das AVA noch immer zu viel. Mit einer weiteren Fusionsrunde wird jetzt eine Reduktion auf nur noch 123 Ortsfeuerwehren angepeilt, wie Hans Ulrich Wenger, Abteilungsleiter Feuerwehrwesen des AVA, einen Bericht des Regionaljournals von Radio DRS grundsätzlich bestätigte.

Konkrete Fusionen vorgeschlagen

«Wir haben am 25. Oktober jeder Gemeinde einen Brief geschickt, in dem wir aufgezeigt haben, welches Rationalisierungspotenzial bei ihr noch vorhanden ist», erklärt Wenger. Dabei habe man auch konkret vorgeschlagen, mit wem die Gemeinden fusionieren sollen. Diese haben jetzt bis zum 30. November Zeit, dazu Stellung zu nehmen und auch alternative Vorschläge vorzubringen.

Den Anstoss für das Vorgehen des AVA gab das neue Gebäudeversicherungsgesetz, das vom Grossen Rat am 19. September abgesegnet wurde. Das Gesetz tritt 2008 in Kraft und ändert die Praxis, wie die Feuerwehren von der Gebäudeversicherung subventioniert werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Gemeinden erstmals mit einem jährlichen Pauschalbeitrag für Materialbeschaffungen zu entschädigen, anstatt jede Beschaffung abzurechnen. Der Subventionssatz bemisst sich auch nicht mehr nach der Finanzkraft einer Gemeinde, sondern nur danach, wie viel Feuerwehrpflichtersatz sie einnimmt.

Entscheidend ist aber, dass vom ordentlichen Subventionssatz, der beispielsweise für Fahrzeuge 25 bis 70 Prozent betragen kann, je nach Nichtausschöpfung des vom AVA ausgemachten Rationalisierungspotenzials 3 bis 30 Prozentpunkte wieder abgezogen werden. Gab es bisher noch einen Bonus für rationalisierungswillige Gemeinden, wird ab 2008 also nur noch bestraft, wer sich einer Fusion verschliesst. «Das erzeugt einen gewissen Druck», so Wenger.

Kein Sicherheitsabbau, im Gegenteil

Die Zahl der Feuerwehren zu reduzieren, bedeute jedoch keinen Sicherheitsabbau, betont Wenger. Absolutes Kriterium für die Vorschläge des AVA sei die Einhaltung der Leistungsnorm gewesen, erklärt der AVA-Abteilungsleiter. Danach muss die Ortsfeuerwehr innert 10 Minuten nach Alarmierung vor Ort sein. Laut Wenger ist die Hauptmotivation für die anhaltenden Rationalisierungsbemühungen des AVA auch nicht, Geld zu sparen. Dies sei ein Nebeneffekt. Vielmehr gibt es laut Wenger heute noch zu viele Feuerwehren, die zu wenige jährliche Einsätze bestreiten, um auf die geforderte Einsatzerfahrung zu kommen. 20 Feuerwehren im Aargau haben zurzeit beispielsweise keinen oder höchstens einen Einsatz pro Jahr.

Auch Marcel Biland, Präsident des Aargauischen Feuerwehrverbandes, sieht im neuen AVA-Plan deshalb eine Optimierung des Feuerwehrwesens und keinen Sicherheitsabbau, wie er auf Anfrage erklärte. «Wichtig ist aber, dass vernünftige Lösungen entstehen, die an die örtlichen Risiken angepasst sind», so Biland. Gleichwohl müsse man sich bewusst sein, dass damit auch der heutige Mannschaftsbestand von rund 12 500 um etwa ein Drittel reduziert werde und man bei flächendeckenden Ereignissen dadurch rascher an Grenzen stosse.

Feuerwehr und Strassenverkehr: Vorsicht mit Warnschildern

Feuerwehr und Strassenverkehr: Vorsicht mit Warnschildern

Nicht alles erlaubt

WarnschilderWarnschilder für Autos, etwa mit der Aufschrift «Feuerwehr», sind weit verbreitet. Vorsicht ist angebracht, denn nicht alles ist erlaubt.

Feuerwehrleute brauchen starke Nerven

Einsatz im Stossverkehr

Wer mit dem Privatfahrzeug zum Schadenplatz fährt, hat auch mit speziellen Schildern keine Sonderrechte.

(Quelle AZ vom 14.11.06 . TONI WIDMER)

Wenn es brennt, zählt jede Minute. Doch Feuerwehrleute, die mit dem Privatfahrzeug ausrücken, müssen sich auf verstopften Strassen in Geduld üben. Auch mit einem der immer mehr verbreiteten Warnschilder am Auto, haben sie keine Sonderrechte.

«Immer mehr Feuerwehrangehörige rüsten sich mit Warnschildern ‹Feuerwehr› oder ‹Feuerwehr im Einsatz› aus. Solche Schilder sind der Bevölkerung jedoch noch zu wenig bekannt», schreibt ein aktiver Feuerwehrmann aus dem Westaargau. Er verknüpft seine Erklärung mit einem Internet-Hinweis auf einen Anbieter in Frankreich sowie der Bitte, die Bevölkerung doch mit der Bedeutung der Schilder vertraut zu machen. Und auch mit dem Problem der Feuerwehrleute, die angesichts des immer dichter werdenden Verkehrs zunehmend Mühe bekunden, mit ihren Privatfahrzeugen innert nützlicher Frist an einen Einsatzort zu gelangen.

Mit Vorsicht zu handhaben

Besagter Feuerwehrmann weist zwar explizit darauf hin, dass solche Warnschilder ihrem Benützer keinerlei Sonderrechte einräumen, er erklärt jedoch: «Die Schilder signalisieren aber, dass sich der Lenker des Autos im Einsatz befindet. Es wäre hilfreich, wenn die Verkehrsteilnehmer diese Autos passieren lassen, oder wenigstens unter Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zufahren würden.»

Marcel Biland, Präsident des Aargauischen Feuerwehrverbandes und Kommandant der Stützpunktfeuerwehr Brugg, ist das Problem der verstopften Strassen sehr wohl bekannt. Private Schilder sind für ihn allerdings nur mit Vorsicht einzusetzen. Oder am besten gar nicht: «Wir haben in Brugg über die Verwendung solcher Beschriftungen schon diskutiert. Dabei sind wir zum Schluss gekommen, dass sie nichts bringen, weil sie dem Benützer keinerlei Sonderrechte einräumen.» Hilfreich für die Feuerwehren wäre es hingegen, sagte Biland weiter, wenn auf eidgenössischer Ebene nach Lösungen gesucht würde: «Verkehrsüberlastungen gibt es in den Landgemeinden noch eher selten. In den Städten und grösseren Agglomerationen ist die Situation im Stossverkehr aber akut. In Brugg haben wir das Problem mit einem Personentransportfahrzeug gelöst. Es bringt die Feuerwehrleute von einem Sammelplatz im Gebiet Lauffohr mit Blaulicht und Sirene in die Stadt.»

Sicherheit geht vor

Eine klare Haltung zu privaten Warnschildern bringt Karl Meier, stellvertretender Leiter der Abteilung Feuerwehr im Aargauischen Versicherungsamt, zum Ausdruck: «Solche Schilder sind immer mehr verbreitet, dennoch bin ich gegen ihre Verwendung. Es ist allen klar, dass solche Schilder keine Sonderrechte einräumen. Die Leute die sie einsetzen, nehmen für sich aber unbewusst Sonderrechte in Anspruch. Das ist gefährlich. Wir wollen keine Feuerwehrleute, die mit viel Risiko an einen Einsatzort rasen und unterwegs allenfalls einen Unfall bauen. Wir wollen Leute, die unversehrt am Schadenplatz eintreffen und dort einen guten Job machen.» Dass solches Verhalten besonders im Stossverkehr Nervenstärke verlangt, ist auch Karl Meier klar. Doch: «Nervenstärke ist ja auch am Einsatzort gefragt.»

Meier ist sich der Probleme bewusst, welche durch den zunehmenden Verkehr in den Ballungsgebieten bei einem Feuerwehreinsatz entstehen. Eine Lösung sieht er vorderhand aber nicht: «Wir würden auf eidgenössischer Ebene wohl kaum mit einem Antrag durchkommen, Privatfahrzeugen von Feuerwehrleuten im Einsatz auf irgendeine Weise Sonderrechte im Strassenverkehr zu gewähren.»

Als höchst problematisch erachtet den Einsatz von speziellen Schildern Rudolf Woodtli, der Sprecher der Aargauer Kantonspolizei: «Wenn sich die Benützer solcher Schilder in falscher Sicherheit wähnen, wird es ungemütlich. Ich weise zudem darauf hin, dass selbstleuchtende Schilder bewilligungspflichtig sind.»

Vorschriften sind klar

Laut Auskunft vom Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, ist die Verwendung von Hinweis-, Warn- oder Reklameschildern an Motorfahrzeugen in der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) exakt geregelt. Danach ist der Einsatz von Hinweisschildern mit den Aufschriften «Feuerwehr» oder «Feuerwehr im Einsatz» zwar durchaus gestattet. Das aber nur, wenn sie eine bestimmte Grösse nicht überschreiten und nicht leuchten. Schilder, wie sie vom eingangs erwähnten Anbieter aus Frankreich vertrieben und auch in der Schweiz angeboten werden, (siehe obenstehendes Bild) sind nicht erlaubt. Diese Schilder verfügen über eine eigene Stromquelle und leuchten nachts stark. Das ist laut VTS in der Schweiz eindeutig verboten. Erlaubt sind hingegen Schilder mit einer leicht fluoreszierenden Wirkung, sofern deren Leuchtkraft die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht blendet.